ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS - Information Ausschüttung per 15.12.2025 (only available in german)

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung des ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS. Zum besseren Verständnis empfehlen wir ein Beratungsgespräch in einer Erste Bank oder Sparkasse.
 

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS Ausschüttung per 15.12.2025

  • Rechnungsjahr 1.10.2024 – 30.9.2025
  • Ausschüttung am Montag, 15.12.2025 (Extag 11.12.2025)
  • Ausschüttung R01 Retail Tranche Euro 0,76 (KESt 0,0437 A / 0,0386 T)
    (Berechnungsgrundlage für die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) sind die steuerpflichtigen Erträge im Fonds und nicht die Ausschüttung des Fonds)
  • Ausschüttungsrendite 0,75%

Der Fonds konnte trotz eines schwierigen Umfeldes eine Performance von 0,94 % im Rechnungsjahr 2024/2025 erzielen. Die Ausschüttung beträgt 0,76 Euro (inkl. KESt) je Anteil.

Im Kalenderjahr 2025 schreitet die Markterholung weiter voran. Dies spiegelt sich auch in der Entwicklung des Fonds wider. Die Performance seit Jahresbeginn 2025 beträgt rd. 1,9% (per 04.12.2025).

Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Datenquelle: ERSTE Immobilien KAG, Daten per 04.12.2025

Hinweis: Wertentwicklung seit Fondsbeginn. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB Methode. Die Wertentwicklung unterstellt eine vollständige Wiederveranlagung der Ausschüttung und berücksichtigt die Verwaltungsgebühr sowie eine allfällige erfolgsbezogene Vergütung. Der bei Kauf gegebenenfalls anfallende einmalige Ausgabeaufschlag und allenfalls individuelle transaktionsbezogene oder laufend ertragsmindernde Kosten (z.B. Konto- und Depotgebühren) sind in der Darstellung nicht berücksichtigt.

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS - Entwicklung 2025

Im Kalenderjahr 2025 schritt die Markterholung weiter voran. Dies spiegelt sich auch in der Entwicklung des Fonds wider. Das Fondsportfolio umfasst hochwertige Wohnimmobilien – darunter klassische Mietwohnungen, Pflegeeinrichtungen sowie betreutes Wohnen. Ergänzt wird es durch Investitionen in Infrastrukturimmobilien wie Bildungseinrichtungen, Nahversorger und Forschungsstätten. In beiden Bereichen zeigt sich eine anhaltende Nachfrage seitens der Mieter:innen. Der bereits sehr gute Vermietungsgrad des Immobilienportfolios konnte dank punktuell verstärkter Vermietungsaktivitäten noch weiter auf rd. 98,6 % gesteigert werden. Die Immobilien entwickeln sich insgesamt positiv und leisten in Anbetracht bonitätsstarker Mietparteien einen stabilen Beitrag zur Wertentwicklung des Fonds.

Hinweis: Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.

 

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS - Wertentwicklung seit Fondsbeginn

Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

 

Hinweis: Performancedarstellung seit Fondsbeginn. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB Methode. Die Wertentwicklung unterstellt eine vollständige Wiederveranlagung der Ausschüttung und berücksichtigt die Verwaltungsgebühr sowie eine allfällige erfolgsbezogene Vergütung. Der bei Kauf gegebenenfalls anfallende einmalige Ausgabeaufschlag in der Höhe von 2% und allenfalls individuelle transaktionsbezogene oder laufend ertragsmindernde Kosten (z.B. Konto- und Depotgebühren) sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS - Ausblick 2026

  • Fokus Wohnen – anhaltende Mieternachfrage + solide Immobilienbasis
  • Immobilienfonds weiter langfristiger Bestandteil eines soliden Basisportfolios

Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen ist der Ausblick für das Jahr 2026 stabil. Denn das Portfolio des ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS ist solide investiert.

Der Immobilieninvestmentmarkt sollte sich weiter erholen. Infolge der sehr guten Vermietungsleistung und der regelmäßigen Anpassung der Mieten an die Inflation erwarten wir stabile Mieteinnahmen. Aufgrund dieser Faktoren und dem robusten Immobilienportfolio rechnen wir weiterhin mit einer soliden Entwicklung des Fonds.

Hinweis: Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.

Vorteile für Anleger:innen

  • Der Immobilienfonds ist in reale Werte (Grund und Boden) veranlagt.
  • Immobilienfonds weisen in der Regel eine geringere Korrelation mit den Aktienbörsen auf, da ihre Erträge primär aus Immobilien stammen.
  • Der Immobilienfonds als Depotergänzung bietet eine Chance für den langfristigen Vermögensaufbau.
  • Der nachhaltig ausgerichtete Fonds investiert in den Wohnbereich sowie in soziale und öffentliche Infrastrukturimmobilien nur in Österreich.
  • Das Investment bietet für gewöhnlich einen Inflationsschutz. Denn die Mieten werden in der Regel an die Inflation angepasst.
  • Regelmäßiges Anlegen ist bereits mit kleinen Beträgen möglich – mit dem s Fonds Plan.
  • Der Immobilienfonds ist zur Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen geeignet (Deckung 102,00 Euro je Anteil).
  •  Der Immobilienfonds ist für die Veranlagung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geeignet.

Zu beachtende Risiken

  • Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen.
  • Mieter:innen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen.
  • Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
  • Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen.
  • Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.
  • Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor zum täglichen Rechenwert möglich. Die ImmoKAG kann die Fondsbestimmungen dahingehend ändern, dass eine Mindestbehaltedauer von einem Jahr sowie eine Rückgabefrist von einem weiteren Jahr (zusätzlich) für die Rückgabe von Anteilscheinen gelten.
  • Dies könnte das Preisänderungsrisiko erhöhen. Denn der Anteilswert kann in dem Zeitraum bis zur tatsächlichen Rücknahme der Anteilscheine unter den Einstandspreis bzw. unter den Anteilswert zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung fallen.
  • Spätestens mit 01.01.2027 werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Mindestbehaltedauer und die Rückgabefrist für alle Anteilscheininhaber:innen in Kraft treten.
  • Die empfohlene Behaltedauer beträgt mindestens 5 Jahre. 
  • Eine Veranlagung in Immobilien bzw. Immobilienfonds ist als längerfristiges Investment zu sehen.

Rückgabemodalitäten bei Immobilienfonds

Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor zum täglichen Rechenwert möglich. Mit 01.01.2022 trat die Novelle des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) in Kraft. Ab spätestens 01.01.2027 gelten eine Mindestbehaltedauer (12 Monate) und eine Rückgabefrist (12 Monate) für österreichische Immobilienfonds.

Ziel ist der stärkere Schutz der Anleger. Wollen viele AnlegerInnen in kurzer Zeit ihr Geld zurück, kann das zu einem Liquiditätsengpass beim Fonds führen. Mit Einführung der Fristen kann die Fondsgesellschaft die Liquidität besser planen. Wenn nötig, hat das Fondsmanagement ausreichend Zeit, um Immobilien zu marktüblichen Preisen zu verkaufen, um zusätzliche Liquidität zu schaffen. Damit wird der Charakter von Immobilienfonds als langfristiges Investment betont.

Die Umsetzung des Gesetzes wird im Rahmen einer Übergangsfrist bis spätestens 01.01.2027 erfolgen. Details zur Umsetzung sind derzeit in Abstimmung. Sobald die Modalitäten geklärt sind, ist eine umfassende Information geplant.

Hauptbestandteil der Gesetzesnovelle ist die Einführung einer 12-monatigen Behaltedauer und einer 12-monatigen Rückgabefrist für österreichische Immobilienfonds. Nach Ablauf der Mindestbehaltedauer können AnlegerInnen erstmalig eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung bei der depotführenden Stelle abgeben. AnlegerInnen erhalten die Auszahlung dann nach Ablauf der Rückgabefrist. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabeerklärung nicht bei der ERSTE Immobilien KAG, sondern bei Ihrer depotführenden Bank zu erfolgen hat.

Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 werden wir – zeitgerecht vor tatsächlicher Wirksamkeit aller Fristen – nochmals mit allen Details auf Sie zukommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bankberaterin oder Berater.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zusätzlich auch Englisch.

Für die von der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG bzw. ImmoInvFG „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt und auf der Homepage unter www.ersteimmobilien.at veröffentlicht.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.ersteimmobilien.at jeweils in der Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“ abrufbar und stehen der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Group Bank AG, zur Verfügung.

Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts bzw. der „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente sind auf der Homepage www.ersteimmobilien.at ersichtlich.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.ersteimmobilien.at.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlichen Situation, der Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Bitte beachten Sie: Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.

Personen, die am Erwerb von Immobilieninvestmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuellen Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten – umgerechnet in die Heimatwährung – positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ist mit der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Impressum

Medieninhaberin und Herstellerin: ERSTE Immobilien KAG, Am Belvedere 1, 1100 Wien
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