ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS

Nachhaltig orientiert. Sozial. Für uns alle.

  • Nachhaltig orientiert anlegen
  • Zu 100 % in Österreich
  • Schon ab 50 Euro monatlich
  • Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben Chancen auch Risiken

Bildung, Gesundheit und Vorsorge stellen die öffentlichen Einrichtungen in Österreich vor große Herausforderungen. Hier setzt der ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS an. Er investiert das Kapital der Anleger:innen in Immobilien, die Österreich einen sozialen und ökologischen Mehrwert bringen.

Immobilien nur in Österreich

Der ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS investiert ausschließlich in österreichische Immobilien – also in sogenannte Sachwerte „vor der Haustüre“. Das Immobilienportfolio ist nachhaltig ausgerichtet. Es umfasst fertig errichtete und vermietete Objekte.

Der Fonds ist ein mündelsicherer Immobilienfonds nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) und ein Alternativer Investmentfonds (AIF) nach dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG).

Die ERSTE Immobilien KAG berücksichtigt bei der Verwaltung des ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS die „Richtlinie Ethische Geldanlagen“ der Österreichischen Bischofskonferenz und der Ordensgemeinschaften Österreich. In einem Auswahlprozess analysiert die KAG laufend den Markt und wählt nur Unternehmen und Immobilien aus, die den ethischen und ökologischen Standards der Katholischen Kirche in Österreich entsprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Prospekt gemäß § 21 AIFMG.

Wie Sie profitieren

Schon mit geringen Beträgen können Sie sich am Immobilienportfolio beteiligen – ohne Umweg über die Börse. Im Gegensatz zu Immobilienaktien wird der Preis bei Immobilienfonds nicht an der Börse gebildet. Der Rechenwert des Fonds zeigt den tatsächlichen Wert der Immobilien im Fonds an.

Mit dem Fonds beteiligen Sie sich an Immobilien, die der Gesellschaft einen sozialen und ökologischen Mehrwert bringen – und können gleichzeitig deren Ertragschancen nutzen. Denn nachhaltig zu investieren und wirtschaftlich erfolgreich zu sein, schließen sich nicht aus.

Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben Chancen auch Risiken.

Gutes Umfeld für investierte Immobilienfonds

Vorteile:
  • Immobilienportfolio in Österreich
  • Schwerpunkt nachhaltig orientierter Wohnungsbereich
  • anhaltend hohe Nachfrage von Mieter:innen nach Mietwohnungen

Risken:

  • Immobilien können an Wert verlieren
  • Veranlagung kann zu einem Kapitalverlust führen
  • Rücknahme und Ausgabe von Anteilsscheinen kann ausgesetzt werden

Strenge Auswahlkriterien

Für ein Investment sind nicht nur technische Anforderungen und die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie wichtig, sondern auch ökologische und soziale Aspekte. Eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung sind die Nachhaltigkeitskriterien der ERSTE Immobilien KAG.

Österreichisches Umweltzeichen

Der ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS trägt das Österreichische Umweltzeichen in der Kategorie „Finanzprodukte“. Dieses staatliche Gütesiegel zeichnet nachhaltige Finanzprodukte aus, die nach ökologischen und ethisch-sozialen Richtlinien investieren. Deshalb orientiert sich der Fonds bei seinen Investments zusätzlich zu den Nachhaltigkeitskriterien der ERSTE Immobilien KAG mindestens an den klimaaktiv Bronze-Standards.

Alles was Sie wissen müssen

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS

ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS

Vorteile für Anleger:innen

  • Der Immobilienfonds ist in reale Werte (Grund und Boden) veranlagt.
  • Immobilienfonds weisen in der Regel eine geringere Korrelation mit den Aktienbörsen auf, da ihre Erträge primär aus Immobilien stammen.
  • Der Immobilienfonds als Depotergänzung bietet eine Chance für den langfristigen Vermögensaufbau.
  • Der nachhaltig ausgerichtete Fonds investiert in den Wohnbereich sowie in soziale und öffentliche Infrastrukturimmobilien nur in Österreich.
  • Das Investment bietet für gewöhnlich einen Inflationsschutz. Denn die Mieten werden in der Regel an die Inflation angepasst.
  • Regelmäßiges Anlegen ist bereits mit kleinen Beträgen möglich – mit dem Wertpapier-Sparplan.
  • Der Immobilienfonds ist zur Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen geeignet (Deckung 102,00 Euro je Anteil).
  •  Der Immobilienfonds ist für die Veranlagung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geeignet.

Zu beachtende Risiken

  • Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen.
  • Mieter:innen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen.
  • Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
  • Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen.
  • Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.
  • Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor bis Ende 2026 zum täglichen Rechenwert ohne Fristen möglich.
  • Mit 01.01.2027 werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine 12-monatige Mindestbehaltedauer und eine 12-monatige Rückgabefrist für alle Anteilscheininhaber:innen in Kraft treten. Die Regelung wird in die Fondsbestimmungen aufgenommen.
  • Für vor dem 1.1.2027 gehaltene Anteile gilt im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelung ein Freibetrag, innerhalb dessen Rückgaben ohne Einhaltung der Rückgabefrist möglich sind.
  • Durch die 12-monatige Rückgabefrist besteht das Risiko, dass der Anteilswert bis zum Auszahlungszeitpunkt sinkt. Der Auszahlungsbetrag kann daher niedriger sein als der Anteilswert zum Zeitpunkt der Abgabe der Rückgabeerklärung oder der ursprüngliche Kaufpreis.
  • Zur Wahrung der Anlegerinteressen können folgende Liquiditätsmanagement-Instrumente eingesetzt werden: Rücknahmebeschränkung und Verlängerung der Kündigungsfrist.
  • Die empfohlene Behaltedauer beträgt mindestens 7 Jahre. Eine Veranlagung in Immobilien bzw. Immobilienfonds ist als langfristiges Investment zu sehen.

Neue Rückgaberegeln für österreichische Immobilienfonds ab 1.1.2027

Aktuell können Anteile an österreichischen Immobilienfonds täglich zum aktuellen Rechenwert zurückgegeben werden.

Mit 1.1.2022 gab es eine Gesetzesänderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes. Diese Novelle sieht neue Regeln für die Rückgabe von Anteilen an Immobilienfonds vor. Die neuen Regeln gelten ab dem 1.1.2027 und beinhalten mehrere Neuerungen:

  1. Mindestbehaltedauer 12 Monate: Anteile müssen mindestens 12 Monate gehalten werden, bevor erstmals eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Verkaufsorder abgegeben werden kann.
  2. Rückgabefrist 12 Monate: Für die Rückgabe von Anteilen ist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung erforderlich. Nach deren Abgabe und der Erteilung der Verkaufsorder erfolgt die Auszahlung nach 12 Monaten zum dann gültigen Rechenwert. Von der Rückgabefrist gibt es jedoch eine Ausnahme – den jährlichen Freibetrag. 
  3. Freibetragsregelung.
    Der Freibetrag gilt für alle Anleger:innen und deren Anteile, die bereits am 31.12.2026 am Depot hinterlegt sind.
    • Im Kalenderjahr kann ein Freibetrag pro Kund:in und pro Fonds ohne Einhaltung der Rückgabefrist zum jeweils aktuellen Rechenwert zurückgegeben werden. Hierfür ist auch die Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung notwendig.
    • 2027 & 2028: jährlicher Freibetrag 20.000 Euro
    • 2029 & 2030: jährlicher Freibetrag 10.000 Euro
    • ab 2031 kein Freibetrag mehr (es gilt die Rückgabefrist von 12 Monaten)

Warum diese Änderungen? Die neuen Regeln sollen die Stabilität von Immobilienfonds erhöhen und%5BAK1%5D  gleichzeitig die Interessen aller Anleger:innen schützen. Wenn viele Anleger:innen gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben, kann das zu Liquiditätsproblemen beim Fonds führen. Durch die neuen Fristen kann das Fondsmanagement besser planen und – falls nötig – Immobilien zu marktgerechten Preisen verkaufen. Damit wird betont, dass Immobilienfonds als langfristige Geldanlage gedacht sind.

Was bedeutet die Rückgabefrist? Nach Ablauf der 12-monatigen Behaltedauer können Anleger:innen erstmals eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Erteilung der Verkaufsorder abgeben. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich über Ihre depotführende Bank, nicht bei der ERSTE Immobilien KAG. Die Auszahlung erfolgt 12 Monate nach Abgabe der Rückgabeerklärung – und zwar zu dem dann ermittelten Rechenwert. Einzige Ausnahme ist der oben erwähnte Freibetrag

Warum gibt es einen Freibetrag? Der Freibetrag soll bereits in den Fonds investierten Kleinanleger:innen die Möglichkeit geben, bei Bedarf kleinere Beträge ihrer Anlagen zu verkaufen. Im Rahmen des Freibetrages ist keine Rückgabefrist zu berücksichtigen. Der Freibetrag ist als Übergangsregelung für Anleger:innen ausgestaltet, deren Anteile bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Rückgaberegeln gehalten wurden. Für Anteile, die ab 1.1.2027 erworben werden, gilt diese Übergangsregelung nicht. Für sie besteht daher kein Anspruch auf den Freibetrag.

Wir werden Sie zeitgerecht vor tatsächlicher Wirksamkeit aller Fristen – nochmals über die Details informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zusätzlich auch Englisch.

Für die von der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG bzw. ImmoInvFG „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt und auf der Homepage unter www.ersteimmobilien.at veröffentlicht.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.ersteimmobilien.at jeweils in der Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“ abrufbar und stehen der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Group Bank AG, zur Verfügung.

Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts bzw. der „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente sind auf der Homepage www.ersteimmobilien.at ersichtlich.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.ersteimmobilien.at.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlichen Situation, der Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Bitte beachten Sie: Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.

Personen, die am Erwerb von Immobilieninvestmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuellen Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten – umgerechnet in die Heimatwährung – positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ist mit der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Impressum

Medieninhaberin und Herstellerin: ERSTE Immobilien KAG, Am Belvedere 1, 1100 Wien
service@ersteimmobilien.at / www.ersteimmobilien.at / Verlags- und Herstellungsort: Wien