ERSTE IMMOBILIENFONDS – Information Ausschüttung per 15.7.2026

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung des ERSTE IMMOBILIENFONDS. Zum besseren Verständnis empfehlen wir ein Beratungsgespräch in einer Erste Bank oder Sparkasse.

ERSTE IMMOBILIENFONDS Ausschüttung per 15.7.2026

  • Rechnungsjahr 1.5.2025 – 30.4.2026
  • Ausschüttung 15.7.2026 (Extag 13.7.2026)
  • Ausschüttung R01 Retail Tranche Euro 1,9500 inkl. KESt (KESt 0,4168 A)

(Berechnungsgrundlage für die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) sind die steuerpflichtigen Erträge im Fonds und nicht die Ausschüttung des Fonds)

  • Ausschüttungsrendite 1,76 %

Der ERSTE IMMOBILIENFONDS hat im nach wie vor schwierigen Marktumfeld eine solide Performance von rd. 2,1 % erzielt. Die Geschäftsführung hat entschieden, die Ausschüttungsstrategie der letzten Jahre beizubehalten. Damit wird mit EUR 1,9500 (inkl. KESt) die volle Höhe der möglichen Ausschüttung ausgezahlt.

Die KESt beträgt rund EUR 0,4168 je Anteil und entspricht einer effektiven Steuerbelastung von etwa 21,37 %. Der Grund dafür ist, dass ein Teil der Erträge aus deutschen Immobilien bereits auf Fondsebene in Deutschland besteuert wurde. Dadurch reduziert sich die in Österreich der KESt unterliegende Bemessungsgrundlage für diese Ausschüttung. Die deutsche Steuerbelastung ist bereits in der ausgewiesenen Performance des Fonds enthalten.

Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Datenquelle: ERSTE Immobilien KAG, Daten per 31.12.2025

Hinweis: Wertentwicklung seit Fondsbeginn. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB Methode. Die Wertentwicklung unterstellt eine vollständige Wiederveranlagung der Ausschüttung und berücksichtigt die Verwaltungsgebühr sowie eine allfällige erfolgsbezogene Vergütung. Der bei Kauf gegebenenfalls anfallende einmalige Ausgabeaufschlag und allenfalls individuelle transaktionsbezogene oder laufend ertragsmindernde Kosten (z.B. Konto- und Depotgebühren) sind in der Darstellung nicht berücksichtigt.

ERSTE IMMOBILIENFONDS - Entwicklung

Die seit der Auflegung im Jahr 2008 konsequent verfolgte Investmentstrategie hat sich langfristig bewährt und wird weiterhin durch die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen unterstützt. Auch im Büro- und Geschäftsbereich zeigt sich eine solide Nachfrage und Vermietungsleistung. Durch die aktive Bewirtschaftung des Immobilienbestands werden für die Anleger:innen kontinuierlich Erträge erwirtschaftet.

Das Portfolio des Fonds ist insgesamt solide positioniert. Die Bewertungen haben sich im letzten Rechnungsjahr stabilisiert – es gab weder hohe Aufwertungen noch hohe Abwertungen. Dem steht die Nachfrageseite gegenüber. Aufgrund anderer attraktiver Veranlagungsmöglichkeiten blieb die Nachfrage nach Immobilienfonds weiter rückläufig. Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Rückflüsse ist nach wie vor von einer angespannten Liquiditätssituation zu sprechen. Im Rechnungsjahr 2025/2026 wurden daher 9 Transaktionen mit einem Volumen von rd. 239 Mio. Euro getätigt. Alle Immobilien konnten zu oder über den Verkehrswerten verkauft werden. Dies unterstreicht das erfolgreiche Management der Immobilien, die Werthaltigkeit des Portfolios sowie die konsequent verfolgte Investmentstrategie. Für die Zukunft steht eine weitere Pipeline potenzieller Objektverkäufe zur Verfügung, die bei Bedarf laufend und marktorientiert umgesetzt wird.

Hinweis: Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.

ERSTE IMMOBILIENFONDS – Wertentwicklung seit Fondsbeginn

Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. 

Wertentwicklung

Hinweis: Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt lt. OeKB Methode. Die Wertentwicklung unterstellt eine vollständige Wiederveranlagung der Ausschüttung und berücksichtigt die Verwaltungsgebühr sowie eine allfällige erfolgsbezogene Vergütung. Der bei Kauf gegebenenfalls anfallende einmalige Ausgabeaufschlag in Höhe von bis zu 3,5% und allenfalls individuelle transaktionsbezogene oder laufend ertragsmindernde Kosten (z.B. Konto- und Depotgebühren) sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. 

ERSTE IMMOBILIENFONDS - Ausblick

Insgesamt bleibt das Marktumfeld anspruchsvoll. Aufgrund der hohen Qualität des Immobilienportfolios wird dennoch mit Zuversicht auf das kommende Jahr geblickt.

In der gegenwärtigen Marktsituation kommt dem aktiven Fondsmanagement eine zentrale Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund bestehender Rückflüsse ist weiterhin von einer angespannten Liquiditätssituation auszugehen. Die Entwicklung des Fonds wird laufend analysiert und das Management setzt bei Bedarf gezielte Maßnahmen wie Verkäufe oder die Aufnahme von Fremdkapital. Diese Schritte werden kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Parallel dazu liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der aktiven Bewirtschaftung des Immobilienbestandes. Die bereits hohe Vermietungsquote soll gehalten und punktuell weiter gesteigert werden, um die Mieteinnahmen bestmöglich zu optimieren. Vor diesem Hintergrund bleibt der Ausblick für das Immobilienportfolio positiv. Der ERSTE IMMOBILIENFONDS ist weiterhin als langfristige Veranlagung in wertstabile Sachwerte zu sehen.

Hinweis: Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.

Vorteile für Anleger:innen  

  • Der Immobilienfonds ist in reale Werte (Grund und Boden) veranlagt.
  • Immobilienfonds weisen in der Regel eine geringere Korrelation mit den Aktienbörsen auf, da ihre Erträge primär aus Immobilien stammen.
  • Der Immobilienfonds als Depotergänzung bietet eine Chance für den langfristigen Vermögensaufbau.
  • Investition in ein breit gestreutes Immobilienportfolio mit Schwerpunkt auf dem Wohnbereich in Österreich und Deutschland (Hamburg).
  • Das Investment bietet für gewöhnlich einen Inflationsschutz. Denn die Mieten werden in der Regel an die Inflation angepasst.
  • Der Immobilienfonds ist zur Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen geeignet (Deckung 103,50 Euro je Anteil).
  • Der Immobilienfonds ist für die Veranlagung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geeignet.

Zu beachtende Risiken

  • Immobilien können an Wert verlieren und die Fondsentwicklung negativ beeinflussen.
  • Mieter:innen können ausfallen, Liegenschaften oder Teile davon leer stehen.
  • Diese Entwicklung kann zu geringeren Erträgen und auch zu Ausschüttungsaussetzungen führen.
  • Die Veranlagung in Immobilienfonds kann zu einem Kapitalverlust führen.
  • Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgesetzt werden.
  • Die Rückgabe von Anteilen ist nach wie vor bis Ende 2026 zum täglichen Rechenwert ohne Fristen möglich.
  • Mit 01.01.2027 werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine 12-monatige Mindestbehaltedauer und eine 12-monatige Rückgabefrist für alle Anteilscheininhaber:innen in Kraft treten. Die Regelung wird in die Fondsbestimmungen aufgenommen.
  • Für vor dem 1.1.2027 gehaltene Anteile gilt im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelung ein Freibetrag, innerhalb dessen Rückgaben ohne Einhaltung der Rückgabefrist möglich sind. 
  • Durch die 12-monatige Rückgabefrist besteht das Risiko, dass der Anteilswert bis zum Auszahlungszeitpunkt sinkt. Der Auszahlungsbetrag kann daher niedriger sein als der Anteilswert zum Zeitpunkt der Abgabe der Rückgabeerklärung oder der ursprüngliche Kaufpreis.
  • Zur Wahrung der Anlegerinteressen können folgende Liquiditätsmanagement-Instrumente eingesetzt werden: Rücknahmebeschränkung und Verlängerung der Kündigungsfrist.
  • Die empfohlene Behaltedauer beträgt mindestens 7 Jahre.  Eine Veranlagung in Immobilien bzw. Immobilienfonds ist als langfristiges Investment zu sehen.

 

Neue Rückgaberegeln für österreichische Immobilienfonds ab 1.1.2027

Aktuell können Anteile an österreichischen Immobilienfonds täglich zum aktuellen Rechenwert zurückgegeben werden.

Mit 1.1.2022 gab es eine Gesetzesänderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes. Diese Novelle sieht neue Regeln für die Rückgabe von Anteilen an Immobilienfonds vor. Die neuen Regeln gelten ab dem 1.1.2027 und beinhalten mehrere Neuerungen:

  1. Mindestbehaltedauer 12 Monate: Anteile müssen mindestens 12 Monate gehalten werden, bevor erstmals eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Verkaufsorder abgegeben werden kann.
  2. Rückgabefrist 12 Monate: Für die Rückgabe von Anteilen ist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung erforderlich. Nach deren Abgabe und der Erteilung der Verkaufsorder erfolgt die Auszahlung nach 12 Monaten zum dann gültigen Rechenwert. Von der Rückgabefrist gibt es jedoch eine Ausnahme – den jährlichen Freibetrag. 
  3. Freibetragsregelung.
    Der Freibetrag gilt für alle Anleger:innen und deren Anteile, die bereits am 31.12.2026 am Depot hinterlegt sind.
    • Im Kalenderjahr kann ein Freibetrag pro Kund:in und pro Fonds ohne Einhaltung der Rückgabefrist zum jeweils aktuellen Rechenwert zurückgegeben werden. Hierfür ist auch die Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung notwendig.
    • 2027 & 2028: jährlicher Freibetrag 20.000 Euro
    • 2029 & 2030: jährlicher Freibetrag 10.000 Euro
    • ab 2031 kein Freibetrag mehr (es gilt die Rückgabefrist von 12 Monaten)

Warum diese Änderungen? Die neuen Regeln sollen die Stabilität von Immobilienfonds erhöhen und%5BAK1%5D  gleichzeitig die Interessen aller Anleger:innen schützen. Wenn viele Anleger:innen gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben, kann das zu Liquiditätsproblemen beim Fonds führen. Durch die neuen Fristen kann das Fondsmanagement besser planen und – falls nötig – Immobilien zu marktgerechten Preisen verkaufen. Damit wird betont, dass Immobilienfonds als langfristige Geldanlage gedacht sind.

Was bedeutet die Rückgabefrist? Nach Ablauf der 12-monatigen Behaltedauer können Anleger:innen erstmals eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Erteilung der Verkaufsorder abgeben. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich über Ihre depotführende Bank, nicht bei der ERSTE Immobilien KAG. Die Auszahlung erfolgt 12 Monate nach Abgabe der Rückgabeerklärung – und zwar zu dem dann ermittelten Rechenwert. Einzige Ausnahme ist der oben erwähnte Freibetrag

Warum gibt es einen Freibetrag? Der Freibetrag soll bereits in den Fonds investierten Kleinanleger:innen die Möglichkeit geben, bei Bedarf kleinere Beträge ihrer Anlagen zu verkaufen. Im Rahmen des Freibetrages ist keine Rückgabefrist zu berücksichtigen. Der Freibetrag ist als Übergangsregelung für Anleger:innen ausgestaltet, deren Anteile bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Rückgaberegeln gehalten wurden. Für Anteile, die ab 1.1.2027 erworben werden, gilt diese Übergangsregelung nicht. Für sie besteht daher kein Anspruch auf den Freibetrag.

Wir werden Sie zeitgerecht vor tatsächlicher Wirksamkeit aller Fristen – nochmals über die Details informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zusätzlich auch Englisch.

Für die von der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG bzw. ImmoInvFG „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt und auf der Homepage unter www.ersteimmobilien.at veröffentlicht.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.ersteimmobilien.at jeweils in der Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“ abrufbar und stehen der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Group Bank AG, zur Verfügung.

Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts bzw. der „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente sind auf der Homepage www.ersteimmobilien.at ersichtlich.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.ersteimmobilien.at.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlichen Situation, der Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

Bitte beachten Sie: Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.

Personen, die am Erwerb von Immobilieninvestmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuellen Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten – umgerechnet in die Heimatwährung – positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ist mit der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Impressum

Medieninhaberin und Herstellerin: ERSTE Immobilien KAG, Am Belvedere 1, 1100 Wien
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