Informationen gemäß deutschem Investmentsteuerreformgesetz

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen gemäß deutschem Investmentsteuerreformgesetz des ERSTE IMMOBILIENFONDS und des ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS. Zum besseren Verständnis aller Dokumente empfehlen wir ein Beratungsgespräch in einer Erste Bank oder Sparkasse oder bei Ihrem Steuerberater:in.  

Information für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Fondsanteile auf einem österreichischen Depot halten:  

Mit 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz- InvStRefG) in Deutschland in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt kommt es hinsichtlich der Besteuerung zu einer Unterscheidung zwischen „Immobilienfonds“, „Aktienfonds“, „Mischfonds“ und „sonstigen Fonds“. Die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person muss wie bisher die nach dem deutschen Steuerrecht zu ermittelnden Erträge aus Investmentfondsanteilen auf einem österreichischen Depot in ihrer individuellen Steuererklärung aufnehmen bzw. ausweisen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, die notwendigen Informationen zum jeweiligen Anteilschein finden Sie hier: