
Basisdaten
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Zeichenbare Anteile 0 Euro
Frei verfügbares Fondsvolumen per -
Euro
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Zeichenbare Anteile 100.000.000 Euro
Frei verfügbares Fondsvolumen per 14.09.2022
4.000.000 Euro
Auf dieser Seite finden Sie Kennzahlen und Dokumente zum ERSTE IMMOBILIENFONDS. Zum besseren Verständnis aller Zahlen und Dokumente empfehlen wir ein Beratungsgespräch in einer Erste Bank oder Sparkasse.
Auf dieser Seite finden Sie Kennzahlen und Dokumente zum ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS. Zum besseren Verständnis aller Zahlen und Dokumente empfehlen wir ein Beratungsgespräch in einer Erste Bank oder Sparkasse.
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Neue Rückgaberegeln für österreichische Immobilienfonds ab 1.1.2027
Aktuell können Anteile an österreichischen Immobilienfonds täglich zum aktuellen Rechenwert zurückgegeben werden.
Mit 1.1.2022 gab es eine Gesetzesänderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes. Diese Novelle sieht neue Regeln für die Rückgabe von Anteilen an Immobilienfonds vor. Die neuen Regeln gelten ab dem 1.1.2027 und beinhalten mehrere Neuerungen:
- Mindestbehaltedauer 12 Monate: Anteile müssen mindestens 12 Monate gehalten werden, bevor erstmals eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Verkaufsorder abgegeben werden kann.
- Rückgabefrist 12 Monate: Für die Rückgabe von Anteilen ist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung erforderlich. Nach deren Abgabe und der Erteilung der Verkaufsorder erfolgt die Auszahlung nach 12 Monaten zum dann gültigen Rechenwert. Von der Rückgabefrist gibt es jedoch eine Ausnahme – den jährlichen Freibetrag.
- Freibetragsregelung
- Der Freibetrag gilt für alle Anleger:innen und deren Anteile, die bereits am 31.12.2026 am Depot hinterlegt sind.
- Im Kalenderjahr kann ein Freibetrag pro Kund:in und pro Fonds ohne Einhaltung der Rückgabefrist zum jeweils aktuellen Rechenwert zurückgegeben werden. Hierfür ist auch die Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung notwendig.
- 2027 & 2028: jährlicher Freibetrag 20.000 Euro
- 2029 & 2030: jährlicher Freibetrag 10.000 Euro
- ab 2031 kein Freibetrag mehr (es gilt die Rückgabefrist von 12 Monaten)
Warum diese Änderungen? Die neuen Regeln sollen die Stabilität von Immobilienfonds erhöhen und gleichzeitig die Interessen aller Anleger:innen schützen. Wenn viele Anleger:innen gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben, kann das zu Liquiditätsproblemen beim Fonds führen. Durch die neuen Fristen kann das Fondsmanagement besser planen und – falls nötig – Immobilien zu marktgerechten Preisen verkaufen. Damit wird betont, dass Immobilienfonds als langfristige Geldanlage gedacht sind.
Was bedeutet die Rückgabefrist? Nach Ablauf der 12-monatigen Behaltedauer können Anleger:innen erstmals eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit anschließender Erteilung der Verkaufsorder abgeben. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich über Ihre depotführende Bank, nicht bei der ERSTE Immobilien KAG. Die Auszahlung erfolgt 12 Monate nach Abgabe der Rückgabeerklärung – und zwar zu dem dann ermittelten Rechenwert. Einzige Ausnahme ist der oben erwähnte Freibetrag
Warum gibt es einen Freibetrag? Der Freibetrag soll bereits in den Fonds investierten Kleinanleger:innen die Möglichkeit geben, bei Bedarf kleinere Beträge ihrer Anlagen zu verkaufen. Im Rahmen des Freibetrages ist keine Rückgabefrist zu berücksichtigen. Der Freibetrag ist als Übergangsregelung für Anleger:innen ausgestaltet, deren Anteile bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Rückgaberegeln gehalten wurden. Für Anteile, die ab 1.1.2027 erworben werden, gilt diese Übergangsregelung nicht. Für sie besteht daher kein Anspruch auf den Freibetrag.
Wir werden Sie zeitgerecht vor tatsächlicher Wirksamkeit aller Fristen – nochmals über die Details informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.
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Verkaufsbeschränkungen: Ein Angebot dieser Immobilienfondsanteile darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA mit Wohnsitz in den USA und US Persons - Nicht-USA-Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in den USA, die Greencard Holder sind oder ein permanent visa haben - sowie Firmen mit Sitz in den USA dürfen die Immobilienfondsanteile auch in Österreich nicht angeboten werden. Diese Personengruppen dürfen die Immobilienfondsanteile nicht erwerben.